Fahrzeugüberprüfung

Fahrzeugprüfungen

  • Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a

    (Pickerlüberprüfung) für

  • Moped und Motorräder
  • PKW und PKW-Anhänger
  • LKW aller Größen und Gewichtsklassen
  • Anhänger aller Größen und Gewichtsklassen
  • Omnibusse
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

 

  • Überprüfung der Fahrtschreiber und AGB-Anlagen (Tachoüberprüfung) gemäß § 24 und § 24a

    analog und digital

  • Lärmarmüberprüfung

  • Überprüfung von Ladebordwänden

  • Überprüfung der Fahrzeuge auf Bremsenprüfstand und Rüttelplatte

  • Ausstellen von Umweltplaketten

Fahrzeugüberprüfungen